Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand:
01.11.2009
A - Allgemeines
1. Bestellungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt).
2. Entgegenstehende
oder von unseren AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt
–
es sei denn wir hätten dieses ausdrücklich bestätigt. Dies gilt auch
für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die
Lieferung ausführen oder Zahlung auf den Kaufpreis entgegennehmen.
Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Geschäftsbedingungen
in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie
einer Bestellung zugrunde gelegt worden sind und wir ihrem Inhalt
nicht ausdrücklich widersprochen haben.
3. Die
Unwirksamkeit einzelner Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge. Etwa unwirksame Bestimmungen sind
durch Neuregelung, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen, zu ersetzen.
B - Angebot und Vertragsabschluss:
1.
Alle
Bestellungen, Liefer- und Kaufverträge, sonstige Abschlüsse und
Vereinbarungen aller Art bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Bis
zu unserer schriftlichen Bestätigung gelten Angebote aller Art als
unverbindlich.
3. Telegraphische,
telefonische und mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls unserer
schriftlichen Bestätigung.
4. Durch
Beauftragte getätigte Verkäufe benötigen unsere schriftliche
Zustimmung.
5. Die
zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir
uns die Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
6. Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten.
C - Preise
1.
Die Preise des Kaufgegenstandes verstehen sich ab Werk, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, netto Kasse ohne jeden
Abzug. Im Preis sind nicht inbegriffen die Verpackungskosten,
Versandspesen, Zölle, Konsulargebühren, Versicherungen und
gesetzliche Umsatzsteuer.
2. Bei
Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des
Vertragsabschlusses gültige Preis. Liegen zwischen dem
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4
Monate, sind Preisänderungen zulässig. Es gilt dann der am Tag der
Lieferung gültige Preis des Verkäufers.
D - Zahlungsbedingungen:
1. Wird
im Einzelfall nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen fällig,
sobald dem Besteller die Versandbereitschaft gemeldet wird, in bar
ohne jeden Abzug an uns frei Zahlstelle Brinkum zu leisten.
2. Bei
Zahlungsverzug berechnen wir als Verzugszinsen mind. 8 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz der EZB zzgl. Umsatzsteuer. Die
Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt dadurch unberührt.
3. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt unsere Forderungen mit
irgendwelchen Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen Zahlungen
zurückzuhalten.
4. Bei
Zahlungen aller Art gilt der Tag als Erfüllungstag, an dem wir frei
über den Betrag verfügen können. Der Einzug von Wechseln und
Schecks, deren Annahme wir uns vorbehalten, wird mit der
größtmöglichen Sorgfalt vorgenommen, jedoch ist jede Haftung
unsererseits für richtigen und rechtzeitigen Eingang der Wechsel-
oder Schecksumme über den Rahmen der Wechsel- und Scheckrechtlichen
Bestimmungen hinaus ausgeschlossen. Wechsel-, Scheck-, Diskont-,
Bank-, und ähnliche Spesen sowie Zinsen, die bei dem Einzug oder der
Diskontierung von Wechseln oder Schecks aufzuwenden sind, sind an
uns zu vergüten.
E - Abnahme-, Zahlungsverzug
1. Nicht
rechtzeitige Abnahme oder Einlösung einer Sendung sowie die
Überschreitung der eingeräumten Zahlungsziele berechtigt uns
zukünftig Vorauskasse zu verlangen und/oder die weiteren Lieferungen
einzustellen. Die nicht abgenommene Sendung können wir nach unserer
Wahl zurücknehmen oder für Rechnung des Kunden beliebig verwerten.
Zur Benachrichtigung des Bestellers über Art, Ort und Zeitpunkt der
Verwertung oder zur Einholung seines Einverständnisses sind wir in
diesem Falle nicht verpflichtet. Der Verwertungserlös wird auf die
Verpflichtungen des Bestellers aus dem Vertragsverhältnis
angerechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt
vorbehalten. Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach
Rechnungsdatum ein.
F - Lieferung und Lieferverzug
1. Lieferfristen
sind verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich
Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin/die Lieferfrist
erneut zu vereinbaren. Sie gelten vorbehaltlich
unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel sie in unserem Betrieb,
bei unserem Lieferanten oder sonstwo auftreten z.B. höhere Gewalt,
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, Verzögerungen oder
Behinderungen in der Beförderung, Streiks, nicht von uns
verschuldete, verspätete Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen. Wir
haben das Recht, in solchen von uns behaupteten Fällen vom Vertrage
zurückzutreten oder die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Den
Kunden steht aus diesen Gründen weder ein Rücktrittsrecht noch ein
Anspruch auf Schadenersatz zu.
2. Konstruktion-
oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderung des
Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern
der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung
für den Käufer zumutbar sind.
G - Gefahrenübergang / Versand
1. Die
Gefahr geht mit der Absendung, Übernahme sowie Ablieferung des
Versandgutes an ein Versandunternehmen ab Werk auf den Besteller
über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Verzögert sich der Versand oder Übernahme durch Verschulden des
Bestellers, so geht bereits am Tage der Versandbereitschaft die
Gefahr auf den Besteller über.
2. Versicherungen
gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anforderung und Kosten des
Bestellers.
3. Der
Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Wir sind berechtigt
unter den Versandarten die günstigste zu wählen, sofern die
verkehrsübliche Sicherheit gewährleistet ist. Versand verkaufter
Fahrzeuge, Waren und reparierter Stücke geschieht stets auf Rechnung
und Gefahr des Bestellers; dasselbe gilt bei Einbauten für die An-
und Abfuhr von Fahrzeugen. Alle Fahrzeuge und Waren sind vor dem
Versand bzw. der Abholung in unserer Fabrik besonders zu prüfen und
abzunehmen. Unterbleibt dies so gilt dies als Verzicht auf Prüfung
und Abnahme vor Versand und als bedingungsgemäße Lieferung und
Übernahme.
4.
Wünscht der
Auftraggeber Zustellung des Fahrzeugs oder der Maschine, so erfolgt
dies auf seine Rechnung und Gefahr.
H - Einstellen der Fahrzeuge
1. Einstellen
der Fahrzeuge bei Neubauten, Reparatur oder Einbauarbeiten erfolgt
unentgeltlich, solange kein Verzug in der Abholung vorliegt, ist
letzteres doch der Fall, wird Stand- und Lagergeld berechnet.
Irgendeine Haftung wird für das Abhandenkommen oder die Beschädigung
eingestellter Fahrzeuge oder Teile davon oder zu reparierender
Stücke durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder beliebige andere
Ursachen, soweit zulässig, ausgeschlossen.
2.
Wir haften
nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit er uns nicht aufgrund
besonderer Vereinbarung zur Verwaltung übergeben worden ist.
3. Probefahrten
erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung und Verantwortung für
Personen- oder Sachschäden. Soweit wir von dritter Seite haftbar
gehalten werden, steht uns der Rückgriff an den Eigentümer oder
Auftraggeber frei.
I - Beanstandungen
1. Lieferungsmängel
sind unverzüglich, spätestens acht Tage nach Erhalt der Ware/
Sendung schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen sind
ausgeschlossen. Bei nachweisbaren Qualitätsmängeln leisten wir
Ersatz durch kostenlose Neulieferung des mit Mängeln behafteten
Teiles. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt
vom Vertrag, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei
versteckten Mängeln gilt die gleiche Rügefrist vom Zeitpunkt der
erstmaligen Entdeckung des Mangels. Alle Beanstandungen haben
schriftlich zu erfolgen. Unterbleiben sie während der
vorbezeichneten Fristen, gelten die Lieferungen und Leistungen als
einwandfrei und vertragsgemäß.
2.
Für von uns
nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich
unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen unseren
Lieferanten wegen etwaiger Mängel zustehenden Ansprüche.
3. Wir
haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit nur
unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere
vor, wenn der Fehler in Kürze selbst verschwindet oder vom Käufer
selbst mit ganz unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
4. Änderungen
der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines
Auftrages vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
5. Die
Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel oder Schäden, die aus
folgenden Gründen entstanden sind:
• Bestimmung von Konstruktionen oder Material durch den
Besteller oder Dritte
•
Fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder
Dritte
•
Fehlerhafte Bedienung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
• Nichteinhaltung von Betriebsanleitungen und
Wartungsvorschriften
• Unsachgemäßer Gebrauch einer anderen als der
bestimmungsgemäßen Verwendung oder
Beanspruchung des Gerätes
• Natürlicher Verschleiß
• Verwendung des Gerätes bei mehr als Ein-Schicht-Betrieb (8
Stunden)
• Einbau von Fremdteilen (Produkte anderer Hersteller), die
nicht in der Betriebsanleitung oder durch uns mit
ausdrücklicher schriftlicher Erklärung genehmigt sind
• Zerlegung oder Veränderung des Vertragsgegenstandes durch
den Besteller oder Dritte ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung
• Fehlerhafter Einbau und die nicht ordnungsgemäße Verwendung
des Liefergegenstandes
J - Ansprüche des Bestellers durch
Mängel
1.
Ansprüche
wegen Mangels setzen voraus, dass der Käufer seinen
Rüge-Obliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.
Die Nacherfüllung erfolgt durch unsere Wahl durch Nacharbeit oder
Ersatzlieferung des reklamierten Teiles. Ersetzte Teile werden
Eigentum des Verkäufers.
3. Für
die Durchführung der erforderlichen Nacharbeit ist uns nach
Terminabsprache entsprechende Zeit und Gelegenheit einzuräumen,
anderenfalls entfällt der Nacherfüllungsanspruch. Wir behalten uns
vor die Nacharbeit in der von uns bestimmten Werkstatt vornehmen zu
lassen.
4. Alle
Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres nach
Auslieferung.
5. Die
Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Lieferung von alten oder
gebrauchten Materialien oder Ersatzteilen.
K - Haftung
1.
Ansprüche auf
Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es
sei denn uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
2. Sofern
wir grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist
unsere Ersatzpflicht auf den Ersatz des typischen unvorhersehbaren
Schadens beschränkt.
L - Eigentumsvorbehalt
1. Die
Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur
vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser
Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne
Posten unserer Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen
worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.
2. Der
Käufer kann an unseren Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache
kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet ggf. für uns. Auch die
verarbeiteten Waren dienen zu unserer Sicherung. Bei Verarbeitung
unserer Waren mit fremden, nicht unseren Kunden gehörenden, Waren
werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des
Wertes unserer Waren zu den fremdverarbeiteten. Die aus der
Verarbeitung entstandenen neuen Sachen gelten als unser
Vorbehaltseigentum.
3. Der
Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren
gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis
voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Kunden aus dem
Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden hiermit an uns abgetreten.
Wenn die Vorbehaltswaren vom Käufer zusammen mit Fremden, nicht uns
gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft
werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltswaren an uns als abgetreten.
4. Auf
unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen
Forderungen mitzuteilen. Wir sind berechtigt dem Schuldner die
Abtretung anzuzeigen.
5. Der
Käufer ist verpflichtet während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
die von uns gelieferten Waren und die unter ihrer Verwendung
hergestellten neuen Sachen auf unser Verlangen gegen Feuer,
Haftpflicht und Vollkasko versichert zu halten.
6. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer für den
Kaufgegenstand eine ausreichende Vollkaskoversicherung abzuschließen
mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem
Verkäufer zustehen.
M - Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und
künftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im
Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess, ist Syke.
2. Für
alle vertraglichen Beziehungen gilt zwischen den beiden
Vertragspartnern ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
N - Export
1. Für
alle Geschäfte sind die von der Internationalen Handelskammer
aufgestellten „Internationalen Regeln für die Auslegung der
handelsüblichen Vertragsformeln“ (INCOTERMS 1953) und die
vorstehenden Bedingungen maßgebend.
Bock Silosysteme KG
Gottlieb-Daimler-Str. 22
28816 Stuhr-Brinkum
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